Erklärung zur Barrierefreiheit
Kwiaciarnia Pod Lipą
1. Zugänglich für alle
Kwiaciarnia Pod Lipą möchte, dass diese Website für alle zugänglich ist — auch für Menschen mit Behinderungen. Wir richten uns nach den WCAG 2.1 auf Stufe AA (Norm EN 301 549).
2. Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist vereinbar mit WCAG 2.1 AA.
Das Layout haben wir am 13. Oktober 2026 mit axe-core 4.14.0 und automatischen Tests der Tastaturbedienung, des 200 % Zooms und reduzierter Bewegung geprüft — 0 Verstöße.
3. Nicht erfasste Inhalte und bekannte Einschränkungen
- vom Website-Betreiber eingestellte Fotos und Texte — Bildbeschreibungen können unvollständig sein
- vom Website-Betreiber eingestellte Dateien (z. B. PDF) — erfüllen möglicherweise nicht die Anforderungen an Barrierefreiheit
- Einbettungen Dritter (Karte, Videos) — werden erst nach Klick geladen und unterliegen den Regeln ihrer Anbieter
4. Erstellung dieser Erklärung
Erklärung erstellt am: 15. Oktober 2026. Letzte Überprüfung: 13. Oktober 2026.
Methode: automatische Prüfung (axe-core 4.14.0) und automatische Tests der Tastaturbedienung, des 200 % Zooms und reduzierter Bewegung, jede Nacht wiederholt. Ein manueller Test mit Screenreader wurde nicht durchgeführt — wenn Sie einen Screenreader nutzen und etwas nicht funktioniert, schreiben Sie uns bitte.
5. Feedback und Kontakt
Sind Sie auf eine Barriere gestoßen? Schreiben Sie uns: info@example.com oder rufen Sie an: +48 123 456 789. Nennen Sie die Adresse der Seite und beschreiben Sie das Problem.
Wir antworten innerhalb von 7 Tagen. Brauchen wir mehr Zeit, sagen wir Ihnen wann — spätestens innerhalb von 2 Monaten.
6. Alternativer Zugang
Lässt sich ein Inhalt nicht lesen, stellen wir ihn telefonisch, per E-Mail oder in einer anderen für Sie passenden Form bereit.
7. Durchsetzungsverfahren
Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden, können Sie sich an die Marktüberwachungsbehörde wenden — den Vorstandsvorsitzenden des polnischen Staatlichen Fonds für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen (PFRON), nach dem polnischen Gesetz vom 26. April 2024 über die Sicherstellung der Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Wenn Sie in einem anderen EU/EWR-Staat leben, können Sie sich zusätzlich an Ihre örtliche Behörde wenden.